Sie tragen noch kein Hörgerät? Machen Sie einen Termin bei einem HNO Arzt. Mit der ärztlichen Verordnung kommen Sie zu uns zur Hörberatung. Wir passen das ausgewählte Hörgerät an und Sie können mehrere Hörgeräte ganz in Ruhe in Ihrer alltäglichen, gewohnten Hörumgebung kostenlos Probetragen. Nach den Abschlussmessungen kümmern wir uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Bevor Sie einen HNO-Arzt Termin ausmachen, können wir uns auch gerne schon einmal ein Bild von Ihrem Hörvermögen machen. Die Erstverordnung eines Hörgerätes darf aber nur der HNO übernehmen.
Die Basis-Modelle sind ausgestattet mit einem Lautstärkeregler, einer Störgeräuschunterdrückung und einer Rückkopplungsunterdrückung.
Bei den Mittelklasse-Modellen erhalten Sie zusätzlich zur Basis-Ausstattung eine automatische Situationserkennung, Windgeräuschunterdrückung, Spracherkennung, optional Akku.
Bei den High End Modellen erhalten Sie zusätzlich zur Mittelklasse-Ausstattung eine automatische Lautstärkenregelung, Hallreduktion und Sprachervorherbung, optional Akku.