Akustik Plaz Mehrwerte
- Individuelle Hörgeräteberatung
- Kostenloser Hörtest
- Kostenlose Anpassung
- Pädakustik (Kinderversorgung)
- Gehörschutz
- Modernste Technologien
- Kostenloses Probetragen
- Hausbesuche
- Behindertengerechte Räumlichkeiten
- Kostenfreie Parkplätze vor Ort
Kassenleistungen für Hörgeräte
Sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten Krankenkassen leisten eine Zuzahlung zur Versorgung mit Hörgeräten. Gesetzliche Krankenkassen zahlen seit dem 01.01.2023 in der Regel zwischen 679 und 690 Euro pro Hörsystem. Private Krankenkassen erstatten ganz unterschiedlich. Einige haben einen Festbetrag, andere übernehmen einen bestimmten Prozentsatz und wiederum andere übernehmen die Hörgeräte komplett. Voraussetzung für die Kostenübernahme bei gesetzlicher und privater Kasse ist die Verordnung der Hörsysteme durch einen HNO-Arzt. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist dies nur bei Erstverordnung nötig. Bei Privatversicherten kann dies, je nach Vertragsfassung, auch schon früher sein. Über die gesamte Abwicklung mit den Krankenkassen müssen Sie sich keine Gedanken machen, da wir dies für Sie erledigen.
Sie erhalten bei uns Hörsysteme von gut und günstig – gutes Hören zum Festbetrag zuzüglich 10 Euro gesetzliche Zuzahlung – bis hin zu technisch höherwertigen Hörsystemen. Für alle Wünsche und Ansprüche halten wir die richtigen Geräte für Sie bereit. Wir beraten Sie gerne und ausführlich!